Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Niklas Gramann & Johann Gillhaus
ikone productions GbR
Hofmannstrasse 7a, 81379 München
(nachfolgend „ikone productions“ oder „Auftragnehmer“)
und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung folgender Leistungen:
- Studiozeit-Vermietung (Tonstudios, Aufnahmeräume, Video-Podcast-Studio)
- Produktion von Videopodcasts und Audioproduktionen
- Technische Betreuung und Postproduktion
- Vermietung von Produktionsequipment
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ikone productions stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn ikone productions in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Vertragsschluss und Buchungsablauf
- Anfrage: Die Anfrage des Auftraggebers (per E-Mail, Kontaktformular oder Telefon) stellt ein unverbindliches Angebot zur Buchung dar.
- Angebot: ikone productions unterbreitet auf dieser Grundlage ein verbindliches Angebot inkl. Leistungsbeschreibung, Terminierung und Vergütung.
- Buchungsbestätigung: Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Auftraggebers (per E-Mail genügt) und die Leistung der vereinbarten Anzahlung (§ 3.2) zustande.
- Kapazitätsvorbehalt: Termine werden erst nach vollständigem Eingang der Anzahlung verbindlich reserviert.
- Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ikone productions.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Preise: Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise gemäß dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Anzahlung: Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrags fällig. Die Restzahlung ist spätestens am Tag der Dienstleistungserbringung (Session-Tag) in bar oder per Banküberweisung zu leisten.
- Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug ist ikone productions berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Das Recht zur Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.
- Fälligkeit Rechnungen: Rechnungen für Postproduktions- und Produktionsleistungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
- ikone productions behält sich vor, bei größeren Projekten (Gesamtvolumen > 2.000 €) gesonderte Zahlungspläne zu vereinbaren.
§ 4 Stornierung und Umbuchung
| Stornierungszeitpunkt | Stornierungsgebühr |
|---|---|
| Mehr als 7 Werktage vor dem Termin | Kostenlos — volle Rückerstattung der Anzahlung |
| 3 bis 7 Werktage vor dem Termin | 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags |
| Weniger als 3 Werktage vor dem Termin | 100 % des vereinbarten Gesamtbetrags |
| No-Show (unentschuldigtes Nichterscheinen) | 100 % des vereinbarten Gesamtbetrags |
- Form der Stornierung: Stornierungen sind ausschließlich schriftlich (E-Mail an info@ikone.de) wirksam. Maßgeblich ist der Eingang der E-Mail bei ikone productions.
- Umbuchung: Eine einmalige kostenlose Umbuchung ist bis 5 Werktage vor dem Termin möglich, sofern ein Alternativtermin verfügbar ist. Spätere Umbuchungen werden wie eine Stornierung mit gleichzeitiger Neubuchung behandelt.
- Stornierung durch ikone productions: ikone productions ist zur Stornierung berechtigt bei höherer Gewalt, technischer Betriebsunfähigkeit oder behördlichen Anordnungen. In diesem Fall wird die Anzahlung vollständig erstattet; weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
- Pünktlichkeit: Der Auftraggeber erscheint pünktlich zum vereinbarten Termin. Wartezeiten gehen zu Lasten der gebuchten Studiozeit ohne Verlängerung des Termins.
- Hausordnung: Im gesamten Studiobereich gilt absolutes Rauchverbot. Alkohol- und Drogenkonsum ist untersagt. Haustiere sind nicht gestattet.
- Begleitung: Die Anzahl der mitgebrachten Personen ist auf das Produktionsteam sowie tatsächlich an der Produktion beteiligte Personen zu beschränken. Besucher ohne Produktionsbezug sind vorab anzukündigen.
- Mitwirkungspflicht: Der Auftraggeber stellt alle für die Produktion erforderlichen Unterlagen, Freigaben und Genehmigungen (insbesondere Musikrechte, Abdruckrechte, Interviewgenehmigungen) rechtzeitig bereit.
- GEMA / Musikrechte: Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik obliegt allein dem Auftraggeber. Für entstehende GEMA-Gebühren oder sonstige Lizenzkosten haftet ausschließlich der Auftraggeber.
§ 6 Nutzung von Studio, Equipment und Räumlichkeiten
- Sachgemäße Nutzung: Das Studioequipment und die Räumlichkeiten sind ausschließlich bestimmungsgemäß und mit der gebotenen Sorgfalt zu nutzen.
- Schadensersatz: Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder seine Begleiter verursacht werden. Beschädigungen sind unverzüglich zu melden. Die Haftung für Equipmentschäden richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der Beschädigung.
- Mitbringen eigener Geräte: Das Mitbringen und Betreiben eigener Geräte (z. B. Laptops, Instrumente, Lautsprecher) ist nur nach vorheriger Abstimmung und Genehmigung durch ikone productions gestattet. Schäden durch mitgebrachte Geräte trägt der Auftraggeber.
- Reinigung: Der Auftraggeber hinterlässt die Räumlichkeiten in ordnungsgemäßem Zustand. Außerordentliche Reinigungskosten werden in Rechnung gestellt.
- Catering: Speisen und Getränke dürfen ausschließlich im dafür vorgesehenen Bereich (Bar / Vorraum) konsumiert werden, nicht in den Aufnahme- und Studiobereichen.
- Lärm- und Störungspflicht: Außerhalb der Aufnahmezeiten ist auf die übrigen Studiobetriebe Rücksicht zu nehmen.
§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkung
- Haftungsausschluss: ikone productions haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf vertragstypisch vorhersehbare Schäden begrenzt.
- Datenverlust: ikone productions übernimmt keine Haftung für den Verlust von Aufnahmen, Projektdaten oder Dateien, die auf projekteigenen Geräten des Auftraggebers gespeichert sind. ikone productions empfiehlt dem Auftraggeber, unmittelbar nach jeder Session eigene Datensicherungen vorzunehmen.
- Drittanbieter / Kooperationen: Für Leistungen von Kooperationspartnern (z. B. Hertz Studio) gilt die Haftung des jeweiligen Partners. ikone productions haftet in diesen Fällen nur für eigenes Verschulden bei der Vermittlung.
- Betriebsstörungen: Für Ausfälle durch höhere Gewalt (Stromausfall, Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen) übernimmt ikone productions keine Haftung. In diesem Fall wird der betroffene Anteil der Studiozeit anteilig erstattet oder ein Ersatztermin vereinbart.
- Die Haftung von ikone productions gegenüber Unternehmern ist auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt und auf den Auftragswert gedeckelt, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Eigentum des Auftraggebers: Alle vom Auftraggeber im Rahmen der Produktion eingebrachten Inhalte (Texte, Musik, Bilder, Konzepte) verbleiben im Eigentum des Auftraggebers. Der Auftraggeber versichert, die erforderlichen Nutzungsrechte an diesen Inhalten zu besitzen.
- Produktionsergebnisse: Das Eigentum an den im Rahmen des Auftrags erstellten Produktionsergebnisse (Audio-, Videodateien, Mischungen, Mastering-Versionen) geht nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
- Nutzung durch ikone productions: ikone productions ist berechtigt, die Zusammenarbeit sowie erstellte Produktionen (soweit nicht als vertraulich vereinbart) zu Referenzzwecken in Portfolio, Website und Social Media zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht. Eine Vergütungspflicht hierfür besteht nicht.
- Vertrauliche Produktionen: Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Auftraggebers werden Produktionen als vertraulich gekennzeichnet und nicht veröffentlicht. Dieser Wunsch ist spätestens bei Vertragsschluss anzumelden.
- Musik-Synchronisationsrechte: Bei Verwendung von Musik Dritter ist der Auftraggeber für die Einholung aller erforderlichen Synchronisationsrechte, Masterlizenzen und sonstigen Genehmigungen selbst verantwortlich.
§ 9 Aufbewahrung und Vernichtung von Projektdaten
- Aufbewahrungsfrist: Projektdaten (Rohdaten, Projektfiles, Exports) werden nach Ablieferung des Endprodukts für eine Dauer von 30 Tagen auf den Systemen von ikone productions aufbewahrt, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
- Löschung: Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden alle Projektdaten unwiderruflich gelöscht. ikone productions ist nicht verpflichtet, den Auftraggeber vorab über die Löschung zu informieren.
- Längere Aufbewahrung: Eine längere Aufbewahrung ist auf gesonderte schriftliche Vereinbarung möglich und kann zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
- Haftung Datenverlust: ikone productions übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist entstehen. Dem Auftraggeber wird empfohlen, sofort nach Lieferung eigene Sicherungskopien anzulegen.
§ 10 Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung und im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
- Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Bei Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
- Verbraucherstreitbeilegung: Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommende wirksame Bestimmung ersetzt.
- Schriftformerfordernis: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
ikone productions GbR · Hofmannstrasse 7a · 81379 München · info@ikone.de
Stand: März 2026
